AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen & Widerrufsbelehrung

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Vermieter (im folgenden Christian-Arne de Groot) und dem Mieter. Maßgebend ist diejenige Fassung, die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültig ist. Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur dann, wenn sie schriftlich anerkannt werden.

§2 Mietgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung einer Fotobox und Zubehör gegen Entgelt.

§3 Vertragsabschluss

Nach Angebotsanfrage des Mieters erhält dieser auf Wunsch ein schriftliches oder mündliches Angebot von Christian-Arne de Groot. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragserteilung (z.B. per Email) oder mündliche Vereinbarung zustande. Umfang, Ort, Zeit und Ausführung der zu erbringenden Leistung werden kurzfristig vor der Veranstaltung geregelt.

§4 Zahlung des Mietbetrages

Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise je nach gebuchtem Paket.
Falls eine Anzahlung vereinbart ist, ist eine verbindliche Reservierung erst nach Erhalt der Anzahlung erfolgt. Solange die Anzahlung nicht eingegangen ist, kann der Termin an einen anderen Kunden vergeben werden.
Gelangt die Fotobox aufgrund von Umständen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, nicht rechtzeitig an den Bestimmungsort, bleibt der Mieter zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

§5 Mietbedingungen

Gegenstand des Vertrages sind die aufgeführten Geräte und Zubehörteile. Christian-Arne de Groot behält sich das Recht vor, die dort genannten Geräte durch funktionsgleiche Geräte zu ersetzen.
Der Mieter verpflichtet sich zur sorgfältigen und zweckmäßigen Behandlung der Mietsache. Insbesondere verpflichtet er sich dazu, die Mietsachen vor Um- oder Herunterwerfen sowie vor Kontakt mit Flüssigkeiten zu schützen. Auch bei der Kabelverlegung hat der Mieter alle damit verbundenen Gefahrenquellen abzusichern. Falls möglich erhält die Mietsache eine eigene Steckdose, wo keine anderen Verbraucher angeschlossen sind und niemand den Stecker herausziehen muss.

Dem Mieter wird es ausdrücklich untersagt, ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter, Einstellungen an der Mietsache vorzunehmen. Eine Untervermietung der Mietsache ist nicht gestattet.
Ein Verbringen der Mietsache an einen anderen als den Ort der durch den Vermieter vorgenommenen Inbetriebnahme ist nicht gestattet.

§6 Widerrufsrecht und Stornierung

Der Mieter hat das Recht, ohne Angabe von Gründen, die Mietvereinbarung zu widerrufen.
Dem Mieter wird über das gesetzliche Widerrufsrecht hinaus ein vertragliches Rücktrittsrecht nach folgender Maßgabe eingeräumt: Kündigt der Mieter eine bereits geschlossene Mietvereinbarung vor Beginn des Mietzeitraums, wird eine Stornogebühr für entstandene Kosten und/oder Mietausfall fällig.

Stornogebühren werden wie folgt fällig:

Rücktritt bis 60 Tage vor Mietbeginn: 30% des vereinbarten Mietpreises
Rücktritt bis 30 Tage vor Mietbeginn: 80% des vereinbarten Mietpreises
Rücktritt ab 30 Tage vor Mietbeginn: 100% des vereinbarten Mietpreises

Sollte der Mieter einen neuen Kunden für die Fotobox für denselben Tag finden, so zahlt er lediglich die Differenz.

Christian-Arne de Groot kann die Bestellung des Mieters jederzeit stornieren. Im Falle einer Stornierung seitens Christian-Arne de Groot ist der entrichtete Mietpreis vollständig zu erstatten.

§7 Haftung

Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Vermieter unbeschränkt. Dasselbe gilt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei sonstigen Schäden. Die Haftung ist beschränkt auf dasjenige, was der Vermieter als Schaden erwarten konnte. Eine weitergehende Haftung, insbesondere im Hinblick auf erwartete Verwendungen der Fotos, wird nicht übernommen. Christian-Arne de Groot ist nicht für Datenschutz-, oder Urheberrechtsverletzungen zu belangen.

Der Mieter trägt die Verantwortung für die Fotobox und dem Zubehör von der Anlieferung bis zur Rückgabe und haftet für alle von ihm zu vertretenden Verluste und/oder Schäden, die während der Mietzeit durch ihn oder seine Veranstaltungsteilnehmer/Gäste entstehen. Aus diesem Grund ist der Mieter verpflichtet, auf eigene Kosten eine umfassende Versicherung abzuschließen, die alle Schäden an den gemieteten Gegenständen abdeckt. Diese Versicherung muss während der gesamten Mietdauer bestehen und dem Vermieter auf Verlangen nachgewiesen werden. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht nach, handelt er vertragswidrig. In diesem Fall haftet der Mieter uneingeschränkt für sämtliche Schäden, die im Zusammenhang mit den gemieteten Gegenständen entstehen, unabhängig davon, ob diese durch ihn, seine Angehörigen, Untermieter, Besucher, Lieferanten, Arbeitnehmer, Handwerker oder sonstige Dritte verursacht wurden. Diese Haftung besteht auch, wenn die Schäden ohne oder gegen den Willen des Mieters verursacht wurden.

Der Mieter haftet auch für Schäden durch Dritte, die dem Einflussbereich des Mieters entzogen sind. Diese Haftung ist vom Mieter zu tragen, um den Vermieter umfassend vor allen Schäden zu schützen.

Wird die Fotobox, deren Bestandteile oder gemietetes Zubehör gestohlen bzw. gehen die Mietobjekte verloren, haftet der Mieter für die Wiederbeschaffung des jeweiligen Mietgegenstandes. Sollte die Angelegenheit nicht innerhalb von 14 Tagen geklärt sein, werden zusätzliche Kosten wie z. B. Ausfallhonorar zusätzlich in Rechnung gestellt. Bemessungsgrundlage ist der Neuwert des jeweiligen Mietgegenstandes. Der Mieter haftet nicht für Defekte, die offensichtlich ohne äußere Einwirkung und auf normalen Verschleiß der Geräte / Accessoires zurückzuführen sind.

Der Mieter hat die Mietgegenstände sorgsam zu behandeln und ist verpflichtet, dem Vermieter technische Störungen unverzüglich mitzuteilen. Reparaturen dürfen ausschließlich vom Vermieter durchgeführt werden.

§8 Fotobox-Requisiten

Werden die Fotobox-Requisiten über den normalen Gebrauch (insgesamt etwa 15 Euro Verschleiß) hinaus beschädigt oder gestohlen, werden diese in Rechnung gestellt.

Bsp.:

Ein Bügel einer Brille bricht ab = Normaler Gebrauch
Ein Kind nimmt eine Brille mit nach Hause = Normaler Gebrauch
Mehrere teure Perücken fehlen = Kein normaler Gebrauch
Eine Bierflasche kippt um und entleert sich über sämtlichen Accessoires = Komplette Beschädigung

§9 Urheber- und Nutzungsrechte, Onlinegalerie der erstellten Bilder, Datenschutz

Das Urheberrecht entsteht in der Person des Erstellers des Bildmaterials. Der Mieter muss sich bei diesem um die Befugnis bemühen, das Bildmaterial verwenden zu dürfen. Das umfasst z. B. die Befugnis zur Veröffentlichung, Speicherung,  Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung bzw. Bearbeitung des Bildmaterials. Ansprüche oder Rechte betreffend das Bildmaterial seitens des Vermieters bestehen nicht.
Die Einholung der erforderlichen weiteren Rechte, etwa im Hinblick auf das Recht am eigenen Bild der auf dem Bildmaterial abgebildeten Personen, obliegt dem Mieter. Der Vermieter haftet nicht für die Verletzung von Bildnis- oder sonstigen Rechten Dritter und übernimmt auch keine Haftung für das während der Mietdauer entstandene Bildmaterial.

Der Mieter ist damit einverstanden, dass ihn betreffende Daten, soweit sie für die ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge erforderlich sind, von Christian-Arne de Groot gespeichert werden.